Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen einen Betreiber eines Internet-Forums einen Strafbefehl erlassen, weil dieser sich weigerte die IP-Adressen seiner Forumteilnehmer zu speichern. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass dies den Straftatbestand der Begünstigung erfülle, weil damit die Strafverfolgung von Forumteilnehmern verunmöglicht würde.
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