Pflicht zur IP-Adres­sen-Spei­che­rung durch die Hintertüre

Die Staats­an­walt­schaft Zo­­fin­­gen-­Kulm hat gegen einen Be­trei­ber eines In­­ter­­net-­Fo­rums einen Straf­be­fehl er­las­sen, weil die­ser sich wei­gerte die IP-­Adres­­sen sei­ner Fo­rum­teil­neh­mer zu spei­chern. Die Staats­an­walt­schaft ar­gu­men­tiert, dass dies den Straf­tat­be­stand der Begüns­ti­gung erfül­le, weil damit die Straf­ver­fol­gung von Fo­rum­teil­neh­mern ver­un­mög­licht würde.

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